Immissionsschutz;
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Klimaschutz

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten, zielen darauf ab, die Ableitbedingungen für die Abgase von neu zu errichtenden Feuerungsanlagen mit weniger als 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung (z. B. Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine) zu verbessern, um die Belastung der Außenluft im Umfeld solcher Anlagen zu verringern.

Künftig müssen die Abgase von kleinen Festbrennstofffeuerungen durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden, damit sie sich in dicht besiedelten Gebieten nicht zwischen Häusern ansammeln und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen. Betroffen sind lediglich neue Anlagen. Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb sind, ändert sich insoweit nichts.

01.11.2021